Hochmoorbaude

Hausordnung

Liebe Gäste, der Bau dieses Hauses war nur mit einem enormen ehrenamtlichen Einsatz unserer Vereinsmitglieder möglich; gleiches gilt für die Erhaltung und den Betrieb. In Achtung dieser Leistung und für die Gäste, die nach Ihnen kommen, bitten wir um Beachtung dieser Hausordnung:

  1. Haus-Umgebung

  • Bitte halten Sie das Gelände sauber. Abfälle gehören in die Abfalleimer bzw. direkt in den Müllcontainer vor der Hütte.

  • Bei Schneefall können die Gäste auf Anweisung des Hüttenwirtes jederzeit am Schneeräumen beteiligt werden. Pkw-Fahrer haben sich diesbezüglich direkt nach der Ankunft beim Hüttenwirt zu melden.

  • Die bebauten Grundstücke in Oderbrück sind vom Nationalpark Harz umgeben. Die in diesem Schutzgebiet geltenden Regelungen (www. nationalpark-harz.de) sind unbedingt einzuhalten.

  1. Rauchverbot

  • Innerhalb der gesamten Hütte als Sportlehrstätte des LSB Niedersachsen herrscht Rauchverbot.

  • Zulässig ist Rauchen auf dem Balkon sowie der Terrasse vor dem Haus.

  1. Kleidungs- und Geräteablage

  • Oberbekleidung sowie nasse oder verschmutze Schuhe legen Sie bitte im Trockenraum ab.

  • Ski und Stöcke können tagsüber in den Halterungen an der Hauswand abgestellt werden. Spätestens zur Nachtruhe sind alle Sportgeräte in den Wachsraum zu räumen.

  1. Freizeit-Raum

  • Hier besteht für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich auch bei schlechtem Wetter auszutoben. Wir bitten dennoch um pflegliche Behandlung. Die Vereinsjugend hat diesem Raum in Eigenarbeit gestaltet und mit ihren Mitteln ausgestattet (Tischtennisplatte, Dart, Kicker).

  • Bei Seminaren, Fortbildungen etc. kann dieser Raum auch für Arbeitsgruppen verwendet werden.

  1. Toiletten- und Waschräume

  • Die Toiletten im Erdgeschoss sowie in der Schlafetage sind so sauber zu halten, wie Sie jeder von Ihnen gern vorfinden möchte.

  • Tagsüber sollen vorrangig die Toiletten im Erdgeschoss benutzt werden.

  • In den Waschräumen ist ebenfalls auf Sauberkeit zu achten. Beim Duschen übergelaufenes Wasser ist mit dem Gummischieber zum Abfluss zu schieben.

  • Die Duschen dürfen während der Nachtruhe nicht benutzt werden.

  1. Treppenhaus und Tagesraum

  • Das Treppenhaus ist der erste Rettungsweg im Brandfall. Daher dürfen außer bei An- und Abreise hier keine Koffer, Sportgeräte oder andere Gegenstände abgestellt werden.

  • Der Tagesraum ist mit Holz ausgekleidet und mit Holzmöbeln ausgestattet. Diese Gestaltung trägt zum typischen Hüttencharakter bei und darf nicht für Schnitzübungen missbraucht werden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Verein vor, die notwendigen Reparaturkosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

  • Der Ofen im Tagesraum darf nur mit Genehmigung des Hüttenwirtes in Betrieb genommen werden.

  1. Schlafetage (Betten, Möbel, Schließfächer, Reinigung)

  • Die Benutzung der Betten ist nur unter Verwendung eigener Bezüge und Laken gestattet. Bettwäsche kann beim Hüttenwirt gegen Gebühr geliehen werden.

  • Die Kofferablage in den Drei-Bett-Zimmern darf aufgrund nicht vorhandenen Fallschutzes nicht als Schlafstatt benutzt werden. Der Verein schließt eine Haftung bei Zweckentfremdung aus.

  • Die Zimmer sind u.a. mit Holzverkleidungen und mit Holzmöbeln ausgestattet. Die gesamte Ausstattung ist pfleglich zu behandeln. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Verein vor, die notwendigen Reparaturkosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

  • Aus den Zimmerfenstern dürfen keine Gegenstände geworfen werden.

  • Jedem Gast steht in seinem Schrank ein abschließbares Fach zur Verfügung. Der zugehörige Schlüssel kann beim Hüttenwirt oder der Lehrgangsleitung gegen ein Pfand ausgeliehen werden. Der Hildesheimer Ski-Klub haftet nicht für verloren gegangene oder entwendete Wertsachen.

  • Vor der Abreise sind die Zimmer und der Flur der Schlafetage mit einem Staubsauger zu reinigen. Stärkere Verschmutzungen z.B. des Teppichbodens sind sofort zu reinigen bzw. der Hüttenwirt einzuschalten.

  • Zimmerschlüssel sind bei Verlassen des Hauses beim Hüttenwirt abzugeben. Bei Verlust von Schlüsseln behält sich der Verein vor, die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

  1. Mahlzeiten, Ruhezeiten

  • Die Termine für Mahlzeiten bitten wir mit dem Hüttenwirt abzustimmen. Bei Skikursen und anderen Vereinsveranstaltungen obliegt dies der Kursleitung.

  • Nachtruhe ist von 22:00 bis 7:00 Uhr. Mittagsruhe ist von 13:00 bis 14:00 Uhr.

  • Abweichungen und Ergänzungen werden im Bedarfsfall von der Kursleitung festgelegt.

  1. Nicht öffentliche Räume

  • Küche, Wohnung und Keller des Hüttenwirts sowie Vorstandszimmer und der Dachboden dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung betreten werden.

  • Gleiches gilt für die Anbauten wie Leihskiraum, Remise/Werkstatt und Garage.

  1. Hausverbot

  • Den Anweisungen des Hüttenwirtes bzw. der Kursleitung ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung sind beide berechtigt ein Hausverbot auszusprechen. Verhängen und Aufheben des Hüttenverbotes sind auch durch den Vereinsvorstand möglich.

  • Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen usw.) ist nicht gestattet.

Wir wünschen für Ihren Aufenthalt in der Hochmoorbaude alles Gute. Wir hoffen, dass Sie gern wiederkommen und uns weiter empfehlen.

Hildesheimer Skiklub von 1960 e.V. – Der Vorstand 17.04.2015